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   BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 229/87   

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https://dejure.org/1987,12262
BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 229/87 (https://dejure.org/1987,12262)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 4 AZR 229/87 (https://dejure.org/1987,12262)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 4 AZR 229/87 (https://dejure.org/1987,12262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwandsentschädigung bei Montagearbeiten unter täglichem Beginn und Ende der Arbeitszeit am Betriebssitz - Voraussetzungen für Arbeitszeit, die an der Montagestelle verbracht wird - Erfüllung des Begriffs "zum Betrieb bestellt" - Aufwandsentschädigung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 229/87
    Dies ist nach dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgebenden Tarifwortlaut und tariflichen Gesamtzusammenhang zu beurteilen (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 229/87
    Der Senat hat im Gegenteil entschieden, daß zwischen Wegezeitvergütung und Verpflegungszuschuß begrifflich ein Unterschied besteht, und nur dann die Wegezeitvergütung als Verpflegungszuschuß angesehen, wenn die Tarifvertragsparteien eine entsprechende (sprachlich mißglückte) Definition gewählt haben (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17

    Vergütung von Fahrzeiten

    Vor allem die Umstände, dass die Nahauslösung mit steigender Kilometerzahl zunimmt und dass die Lenkzeiten für Mitarbeiter, die bei der An- und Rückfahrt auf Anordnung des Arbeitgebers ein werkseitig gestelltes Fahrzeug lenken, mit einer 25%ig höheren Nahauslösung vergütet werden, belegen, dass mit der Nahauslösung die zusätzliche Wegezeit, d.h. der zusätzliche Aufwand des Montagestammarbeiters, der seinen Wohnsitz aufgrund der wechselnden Arbeitsstätten nicht betriebsnah wählen kann, vergütet werden soll (vgl. auch BAG, 30.9.1987, 4 AZR 229/87; zit. nach juris).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 678/87

    Vorrangige Berücksichtigung der regionalen Lohntabellen gegenüber den

    Sie haben die Tarifregelung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/87 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 15.11.2017 - 3 Sa 1204/17

    Anspruch eines Heizungsmonteurs auf tarifliche Tagesauslösungen

    Zu dem vom Wortlaut in den maßgeblichen Passagen identischen Lohntarifvertrag für Arbeitnehmer der Elektrohandwerke im Lande Nordrhein-Westfalen (Entfernung von der Werkstatt bis zur Außenarbeitsstelle) hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30.09.1987, 4 AZR 229/87) unmissverständlich ausgeführt, Verpflegungsmehraufwand sei unabhängig von der Länge der Entfernung zwischen Betriebssitz und Außenarbeitsstelle.
  • ArbG Herne, 04.07.2017 - 3 Ca 2313/16

    Fahrgeld, Außenarbeitsstelle

    Daraus ist zu schließen, dass mit der Aufwandsentschädigung die zusätzliche Wegezeit vom Betriebssitz zur Außenarbeitsstelle zum Betriebssitz vergütet werden soll (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 30.09.1987, 4 AZR 229/87, juris zu § 5 des Lohntarifvertrages für die Arbeitnehmer der Elektrohandwerker in NRW vom 26.04.1986, der eine vergleichbare Regelung enthält).
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